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Tel. +49 69 89 99 90 71 Fax. +49 69 85 70 87 52 Mobil +49 170 230 40 66 info@visafrankfurt.de
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Visumantrag online |
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Bestellschein |
Letzte Änderung: 09.07.2011
Einreise Bestimmungen
Zur Beantragung des Visum übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
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Ab 27 Juni 2011
hat
das indisches Konsulat Visumantragsverfahren umgestellt. Das Formular wird
online ausgefüllt, gesendet, ausgedruckt und jede Seite vom Antragstelle unterschrieben,
mit der anderen Unterlagen an uns geschickt.
Besuchen Sie bitte die Webseite der Indischen Regierung Online LINK Formular Achtung für Länder: Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und Saarland, bitte "indian Mision" Germany-Frankfurt wählen.
Für andere Länder, bitte
Germany-Berlin wählen Bitte beachten Sie, dass ab
11.07.2011 Konsulat akzeptiert nur noch die Antragsunterlagen, wenn sie sich
in einer durchsichtige Folie – ohne Knick! – befinden. Bitte, an uns im
A4-Umschlag verschicken.
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Touristenvisum Für Indienaufenthalte als Tourist sowie den Besuch von Freunden und Verwandten Gewöhnliche Gültigkeit: Sechs Monate; Mitarbeiter von Reisebüros sowie Personen, die Indien häufig besuchen, können jedoch ein Touristenvisum mit längerer Gültigkeit erhalten. Touristenvisas können weder verlängert noch umgewandelt werden.
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1. |
Reisepass - der bei Ankunft mindestens noch 6 Monate gültig sein muss.
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2. |
Farbpassbild -
aktuellen Datums
(04.07.2001) nur Format 5 x 5 cm - darf nicht
an den Visumantrag getackert oder geklebt werden, sondern muss mit einer
Büroklammer befestigt werden.
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3. |
VisaFormular (online) Vollständig ausgefüllt und 2x unterschrieben
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4. |
Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (für nicht -Deutsche Staatsbürger)
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Zusätzlich bei Geschäftsreisen: Für Geschäftsreisen nach Indien Gewöhnliche Gültigkeit: Sechs Monate oder auch länger; häufig nach Indien reisende Personen sowie Techniker/Experten, die auf Grund bilateraler Abkommen oder von der indischen Regierung genehmigter Joint Venture Projekte nach Indien reisen, können Geschäftsvisa mit einer Gültigkeit von bis zu 5 Jahren mit Berechtigung zu mehrfacher Einreise erhalten. Erforderliche unterstützende Dokumente: Kopie des Einladungsschreibens des indischen Unternehmens, mit dem der Antragsteller geschäftliche Verbindungen unterhält bzw. aufzunehmen beabsichtigt.
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5. |
Einladungsschreiben - Bei einem Visum das eine Gültigkeit von 1 Jahr und länger haben soll muss, ein Einladungsschreiben des indischen Geschäftspartners vorgelegt werden.
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| 6. |
Firmenschreiben - Firmenschreiben über Anlass der Geschäftsreise mit den genauen Reisedaten und -orten sowie Kostenübernahmegarantie der Firma.
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| 7. | Aufenthaltserlaubnis - für Deutschland (für nicht -Deutsche Staatsbürger) + (Zusatzformular ausfühlen) (Meldebescheinigung von der Gemeinde, dass der Antragstelle länger als 3 Jahre in Deutschland wohnt, kann das Visum beschleunigen) | ||
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8. |
Arbeitsvisum Für eine Beschäftigung in Indien Erforderliche unterstützende Dokumente: Nachweis der Beschäftigung (Arbeitsvertrag und andere Bedingungen und Konditionen) bei Unternehmen in Indien, welcher die beabsichtigte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses angibt. Konferenzvisum Für die Teilnahme an offiziellen-, halboffiziellen- und nicht offiziellen Konferenzen Benötigte unterstützende Dokumente: Empfehlungsschreiben der Organisatoren.
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9.
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Transitvisum Für Zwischenaufenthalte in Indien auf der Durchreise zu anderen Destinationen Gewöhnliche Gültigkeit: Maximal 72 Stunden Transitvisa müssen vor der Abreise von der Botschaft bzw. den Konsulaten besorgt werden, da sie von den Behörden auf indischen Flughäfen generell nicht erteilt werden. Einreisevisum Für alle sonstigen Zwecke - Einreisevisa können erteilt werden abhängig vom Zweck des Besuches und der Berechtigung dazu, über die auf Grundlage individueller Prüfung entschieden wird.
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| 10. |
Journalistenvisum (J Visa) Journalisten kann ein Visum für die Dauer von drei Monaten (einmalige Einreise) bei Vorlage der notwendigen Dokumente (Arbeitsnachweis oder Originalschreiben einer anerkannten Nachrichtenagentur, Medienanstalt etc., bei der die betreffenden Journalisten beschäftigt sind oder von der Institution, in deren Auftrag sie in Indien arbeiten sollen) ausgestellt werden. Die ursprüngliche Gültigkeit des Visums für die Dauer von drei Monaten kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag ist einzureichen bei:
Publicity Officer (PR), XP Division,
Journalisten, die nach Indien reisen, um in einem Büro ausländischer Medien/TV-Sender zu arbeiten, können ein J Visa für eine Aufenthaltsdauer von sechs Monaten und der Berechtigung zu mehrfacher Einreise erhalten, wenn sie ein Schreiben der ausländischen Medien- bzw. TV Anstalt vorlegen, welches die Entsendung bestätigt. (Dies gilt auch für die Journalisten, die Korrespondenten in Indien ablösen.) Für Filmaufnahmen in Indien gilt für Dokumentar- und Spielfilmaufnahmen.
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Alle ausländischen Staatsbürger, einschließlich jener mit indischer Herkunft, die beabsichtigen sich länger als 6 Monate in Indien aufzuhalten, müssen sich beim zuständigen District Foreigners Registration Officer / Foreigners Regional Registration Officer (FRRO) innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Einreise in Indien anmelden. Pakistanische Staatsangehörige müssen sich beim zuständigen FRRO innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Einreise in Indien anmelden. Afghanische Staatsangehörige müssen sich beim zuständigen FRRO innerhalb von sieben Tagen nach ihrer Ankunft in Indien anmelden.
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| Gebühren | Für die Ausstellung eines Visums werden folgende Gebühren erhoben: | ||
| - Touristisch | 52,00 € | ||
| - Geschäftsreise 1 Jahr | 147,00 € | ||
| - Geschäftsreise 5 Jahre | 237,00 € | ||
| - IGCS Konsulagebühr (pro Reisepass) | 13,50 € | ||
| - Übertragung eines gültigen Visums vom alten in den neuen Pass (keine 6 Monate und keine 1 Jahres Visa) | 6,00 € | ||
| - Für nicht -Deutsche Staatsbürger kommt noch | 17,00 € oder 27,00 € dazu | ||
| - Amerikanische Staatsangehörige mit und ohne Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland müssen eine Extragebühr von 25 bzw. 52 Euro entrichten.) | |||
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