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VisaFrankfurt.de Adamaschek Christian-Pless-Strasse 21 63069 Offenbach am Main Fon +49 69 89999071 Fax +49 69 85708752 Mobil +49 170 230 40 66 info@visafrankfurt.de |
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Staatsangehörige der EU sowie der Schweiz, der USA, Kanadas und Japans dürfen visafrei in die Republik Moldau einreisen. Dies gilt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen pro Einreise.
Zur Beantragung des Visum übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:
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1. |
Reisepass - dass noch mindestens 6 Monate nach Ablauf des beantragten Visums gültig ist
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2. |
1 aktuelles Passbild
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3. |
VisaFormular Vvollständig ausgefüllt und unterschrieben
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4. |
Touristisch - eine Einladung
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5. |
Bestellschein - vollständig ausgefüllt und unterschrieben
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Legalisierung in moldawisches Konsulat Für die Verwendung deutscher Dokumente in der Republik Moldau ist eine Legalisation (Überbeglaubigung) durch moldauische ein Generalkonsulat erforderlich, Zuvor müssen die Dokumente von deutschen Behörden (z. B. Landgericht, Bundesamt für Justiz) vorbeglaubigt werden.
Zuständigkeit:
zusätzlich bei
Geschäftsdokumenten für juristische Personen
6. Begleitschreiben
mit folgenden Angaben: 7. Vollmacht für Visafrankfurt.de (formlos)
8. Bestellschein - vollständig ausgefüllt und unterschrieben
ACHTUNG! Es werden Urkunden und Dokumente nur im Original legalisiert. BEGLAUBIGTE ABSCHRIFTEN werden NUR nach der Legalisierung des Originals legalisiert.
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Die Bearbeitungszeit Beträgt ca. 5-7 Botschaftsarbeitstage Für die Prüfung der Unterlagen, berechnet das Generalkonsulat pro Antrag eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,00 Euro. Visumgebühren für Expressvisa (Bearbeitungszeit bis zu 2 Werkstagen, für alle Arten von Visa - 50% der jeweils gültigen Visumgebühr)
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Deutsche Urkunden, die im Konsularbezirk des Generalkonsulats ausgestellten worden sind, werden in der Republik Moldau nur anerkannt, wenn sie zuvor beim Generalkonsulat legalisiert worden sind. Damit die Urkunden beim Generalkonsulat legalisiert werden können, müssen sie bei den zuständigen deutschen Behörden beglaubigt werden. Durch diese Beglaubigung wird die Echtheit der Unterschrift des Beamtes, der die Urkunde ausgestellt hat, sowie die Echtheit des Dienststempels (Siegels) bestätigt. Zugleich wird bescheinigt, dass der Beamte zum Vornehmen der entsprechenden Amtshandlungen befugt ist. Für die Beglaubigung der deutschen Urkunden sind folgende Behörden zuständig: 1. Die notariell beglaubigten Urkunden, sowie Gerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse, werden beim zuständigen örtlichen Landgericht beglaubigt. Das gilt für alle Bundesländer, die der Konsularbezirk des Generalkonsulats umfasst. 2. Die Führungszeugnisse werden von der Dienststelle des Bundeszentralregisters des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Bonn beglaubigt. Die entsprechende Anschrift und Telefonnummer sind aus dem Führungszeugnis zu entnehmen. 3. Alle anderen Urkunden werden, je nach dem Bundesland, bei den folgenden Behörden beglaubigt:
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Ausstellungsort der Urkunde.
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