Libyen

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                            Einreise Bestimmungen  -  Libyen / Libysch-Arabische Dschamahirija

 

Libyen hat Einreisebestimmungen für Ausländer verschärft

Ab sofort wird sowohl für die Visumbeantragung, als auch für die Einreiseformalitäten in Libyen eine Übersetzung der Passdaten ins Arabische benötigt.

Quelle Auswärtiges Amt

Am 11. November 2007 wurde bekannt, dass die libyschen Behörden Reisende trotz gültigen Visums an der Grenze zurückweisen, wenn sie nicht eine von einem beeidigten Übersetzer angefertigte arabische Übersetzung ihrer Passdaten mit sich führen. Auch vor dem 11. November 2007 nach Libyen eingereiste Inhaber von nicht ins Arabische übersetzten Reisedokumenten können von dieser Maßnahme bei der Ausreise betroffen sein und sollten sich frühzeitig mit ihrem Reiseveranstalter oder der Deutschen Botschaft in Tripolis in Verbindung setzen

Das libysche Außenministerium hat am 15.11.2007 zu den neuen Einreisebestimmungen hinsichtlich der Erfordernisse dem Auswärtigen Amt folgende Information zur Verfügung gestellt:

"Die Visumantragsteller für die Große Dschamahirija (Libyen), die ausländische Pässe besitzen, sind verpflichtet, eine arabische Übersetzung ihrer Pässe zu haben. Die Übersetzung muss von den für die Ausstellung der Reisepässe zuständigen Behörden im entsprechenden Land oder von einem von dieser Behörde anerkannten rechtlich vereidigten Übersetzer, der die Übersetzung mit seinem Siegel versieht, angefertigt werden."

Das Auswärtige Amt hält hierzu fest: Deutsche Passbehörden fertigen grundsätzlich keine Übersetzungen von Passdaten. Reisende sollten daher die Option des amtlich vereidigten Übersetzers wählen, vor der Beantragung des Visums bei der libyschen Botschaft (Volksbüro).

Aus der bisherigen Praxis ist dem Auswärtigen Amt mitgeteilt worden, dass die Übersetzungen fest mit dem Pass verbunden sein sollen, d.h. eingeheftet, eingeklebt oder als auszufüllender Stempelvordruck.

 

                

 

                         Zur Beantragung des Visum übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

 

1.

Reisepass im Original  (Gültigkeitsdauer - mindestens 6 Monate)

 

2.

2 x  Passbilder

 

3.

2 x  Visum_Antrag   - zwei Visa-Antragsformulare (entweder in deutsch oder in englisch) müssen vom libyschen Volksbüro ausgefüllt werden. Nichtzutreffendes auf den Vordrucken ist jeweils zu streichen, nicht jedoch freizulassen. 

4.

Touristisch - Buchungsbestätigung des libyschen Reiseveranstalters

 

 

 

 

zusätzlich beim Geschäftvisum

 

 

5.

Einladungsschreiben - des libyschen Geschäftspartners mit offizieller Genehmigungsnummer (Visa-File-Number)

6. Firmenschreiben über Anlass der Geschäftsreise mit den genauen Reisedaten und -Orten sowie Kostenübernahmegarantie der Firma.

Bestellschein

 

Gebühren:
 
Visum pro Pass 50,00 €

 

 

 

Bei Einreise muss jede Person Bargeld im Wert von mindestens fünfhundert Libyschen Dinaren in einer konvertierbaren Währung mit sich führen. Davon sind folgende Personen ausgenommen:

  • Touristen, die Libyen mit einem Reiseveranstalter besuchen, vorausgesetzt die Kosten für den Aufenthalt sind für die gesamte Dauer gedeckt,
  • Inhaber eines offiziellen Geschäftsvisums,
  • Inhaber eines Studentenvisums, die ein libysches Stipendium erhalten,
  • offizielle Gäste und
  • Personen, die zu einer Person mit Wohnsitz in Libyen ziehen möchten, vorausgesetzt, diese Person verpflichtet sich, für alle Kosten für den Lebensunterhalt und für medizinische Behandlung aufzukommen.

Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Dies gilt nicht für Touristen, die sich nicht länger als sieben Tage in Libyen aufhalten. Die Gebühr für die Registrierung beträgt zehn Libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.