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         Brasilien   
 

      

       

 

      

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            Einreise Bestimmungen in Föderative Republik Brasilien

          

         

 

             Touristenvisum

 

    Inhaber von Nationalpässen der nachstehend aufgeführten Länder benötigen kein Visum, wenn sie als Touristen (max. Aufenthaltsdauer: 90 Tage) nach Brasilien reisen:

Andorra, Argentinien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bolivien, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Ecuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Guyana, Irland, Island, Israel, Italien, Kolumbien, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Malta, Marokko, Monaco, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Peru, Philippinen, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Südkorea, Surinam, Thailand, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Türkei, Tunesien, Ungarn, Uruguay, Vatikan, Venezuela (Aufenthalt bis zu 60 Tagen).

 


Zur Beantragung des Visum übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

 

1 Reisepass - der Reisepass, der zum Zeitpunkt der geplanten Einreise in Brasilien noch mindestens sechs Monate gültig sein muss.

 
2 Antragsformular-online  - bitte beachten Sie neue Visabestimmungen auf der  Konsulat Seite:

http://www.consbras-frankfurt.com/

 

3 Passbild -ein Passbild im Format 3x4 cm, farbig oder schwarz/weiß, Frontalaufnahme. Passbilder aus Fotoautomaten werden nicht angenommen.

 
4 Buchungsbestätigung - Hin- und Rückflugticket oder eine an das Konsulat gerichtete Buchungsbestätigung des Reisebüros, die folgende Angaben enthalten muss: Name des Passagiers, Flugverbindung, Flugnummer, Ankunfts- und Rückreisedatum.

 
5 Ausreichende Mittel - ein Nachweis darüber, dass der Antragsteller über ausreichende Mittel verfügt, um seinen Lebensunterhalt während des Aufenthalts in Brasilien zu bestreiten (z.B. gültige Kreditkarte, Traveller Checks oder Bankbestätigung und/oder Beschäftigungsnachweis).

 
6 bei allein reisenden Personen unter 18 Jahren eine notariell beglaubigte Erklärung sämtlicher Elternteile, dass sie mit der Ausstellung des Visums einverstanden sind. Reist der Minderjährige in Begleitung lediglich eines Elternteils, muss eine notariell beglaubigte Erklärung des anderen Elternteils vorgelegt werden.

 
7 Impfausweis - einen Impfausweis mit Nachweis einer Polio-Schutzimpfung für Kinder zwischen drei Monaten und sechs Jahren. Wenn das Kind nicht geimpft werden kann, ist hierüber eine beglaubigte Bescheinigung des Kinderarztes vorzulegen.

 
8 Gelbfieberimpfung -den Nachweis einer Gelbfieberimpfung für Inhaber von Nationalpässen der nachstehend genannten Länder: Äquatorialguinea, Äthiopien, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, DR Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tansania, Togo, Uganda, Zentralafrikanische Republik.

Eine Schutzimpfung gegen Gelbfieber empfiehlt sich zudem für Reisen in folgende brasilianische Bundesstaaten: Acre, Amazonas, Bahia, Bundesdistrikt, Goiás, Mato Grosso, Minas Gerais, São Paulo und Tocantins.
   
 
 
Visumgebühr: 23,00 EUR
   
Ausnahmen:  
Bürger aus Kanada und Nigeria: 46,00 EUR
Bürger aus Japan und Rußland: 57,50 EUR
Bürger aus Australien: 40,25 EUR
Bürger aus den USA: 115,00 EUR (*)
Bürger aus Mexiko: 34,50 EUR
   
 (*) dieser Betrag entspricht der Bearbeitungsgebühr, die brasilianische Bürger für die Ausstellung eines Visums für die USA entrichten müssen.

 

 

 

 

                  Geschäftsreise

 

1.

Reisepass, der bei der Ankunft in Brasilien noch mindestens sechs Monate gültig sein muss

 

 

2.

Bescheinigung des Arbeitgebers über Zweck der Reise, mit Beschreibung der Tätigkeit und - Angabe der Dauer des geplanten Aufenthaltes, Bestätigung der Kostenübernahme und Anschrift des beteiligten brasilianischen Unternehmens

 

 

3.

Einladungsschreiben des Unternehmens in Brasilien

 

 

4.

Antragsformular-online   - bitte beachten Sie neue Visabestimmungen auf der  Konsulat Seite:

http://www.consbras-frankfurt.com/

 

 

5.

Zwei identische Fotos (3x4cm oder 5x7cm) frontal, heller Hintergrund

 

 

6.

In besonderen Fällen Internationales Impfzeugnis oder ärztliches Attest

 

   

Zeitlich begrenztes Visum für Geschäftsreisende (VITEM II)  

Gemäß Rundschreiben NR. 35/98 vom 14.04.98 des Außenministeriums in Brasília benötigen deutsche Geschäftsleute bei einem Aufenthalt in Brasilien von bis zu 90 Tagen kein Geschäftsvisum.

Bei einer erforderlichen Verlängerung des Aufenthaltes muß sich der Reisende rechtzeitig - möglichst drei bis vier Wochen vor Ablauf der 90tägigen Frist - bei der Bundespolizei (Polícia Federal) melden.

 

    Gebühren: Für die Erteilung des Visums wird eine Gebühr von € 69,00 erhoben. Aufgrund bestehender Sonderabkommen wird dieses Visum deutschen Staatsbürgern kostenlos erteilt. Für belgischen, italienischen, norwegischen und schwedischen wird das Visum, bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen, auch kostenlos gewährt. Bürger aus den USA zahlen zur Konsulargebühr von € 69,00 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 115,00 (Processing fee charged in reciprocity for similar fee charged by U.S. authorities for processing all kinds of visa).
   

 

Die Bearbeitungszeit für das Visum beträgt 5-7 Arbeitstage.

Nach Ermessen der konsularischen Vertretung kann die Vorlage weiterer Unterlagen gefordert werden.

     
     

 

 

 

Letzte Änderung: 11.12.2009