Argentinien 

Geschäftsvisum und Arbeitsvisum

Legalisierung von Dokumenten

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              Einreise Bestimmungen für Geschäftsvisum und Arbeitsvisum

 

            

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Gemäß der Resolution Nr. 137-E/2017 des Innenministeriums der Argentinischen Republik sind seit dem 7. April 2017 Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) von der Visumpflicht befreit.

Die Visumbefreiung gilt für Aufenthalte in der Argentinischen Republik von bis zu 90 (neunzig) Tagen. Sie umfasst Reisen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken sowie die Ausübung unbezahlter Tätigkeiten und kommerzieller bzw. wirtschaftlicher Aktivitäten.

Eine Übersicht der OECD-Mitgliedstaaten ist nachstehend aufgeführt.

 

Deutschland Australien Österreich Belgien Kanada Chili Tschechische Republik Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Ungarn Island Irland Israel Italien Japan Korea Luxemburg Lettland Mexiko Niederlande Neuseeland Norwegen Polen Portugal Slowakische Republik Slowenien Spanien Schweden Schweizer Türkei Vereinigtes Königreich USA

 

 

Zur Beantragung des Visum übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

1.

1 x Reisepass im Original  (Gültigkeitsdauer - mindestens 6 Monate)

2.

2 x  Passbild 4x4 c

3.

2 x VisaFormular  - vollständig ausgefüllt und unterschrieben.

Hilfe zum Antrag

4.

Einladungsschreiben, wenn Partner Firma bzw. Organisation in Argentinien dann muss genauer Bezeichnung der Tätigkeit in Argentinien. Außerdem die Unterschrift in der Einladung muss notariell beglaubigt werden

5.

Firmenschreiben wenn keine Einladung, dann Deutsche Firmen Schrieben mit genauer Bezeichnung der Tätigkeit in Argentinien. Über Anlass der Geschäftsreise mit den genauen Reisedaten und -Orten sowie Kostenübernahmegarantie der Firma.

 6.

 Telefonische Terminvereinbarung unter  +496927249064

Bestellschein
7. Gebühren:

Für die Erteilung des Visums wird eine Gebühr von 200,00 € erhoben.

Legalisierung von Dokumenten und Apostille

 

Wichtige Schritte zur Legalisation von Dokumenten

Vorbeglaubigung (Deutschland)
Das Originaldokument ist zunächst durch die zuständige deutsche Behörde (in der Regel das zuständige Landgericht oder die ausstellende Behörde) vorbeglaubigen zu lassen.
Die Vorbeglaubigung dient der Bestätigung der Echtheit der Unterschrift sowie der Befugnis der unterzeichnenden Person.

Konsularische Legalisation
Nach erfolgter Vorbeglaubigung ist das Dokument der konsularischen Abteilung des Generalkonsulats zur abschließenden Legalisation vorzulegen.


Erst mit dieser Legalisation wird das Dokument für die Verwendung im Empfangsstaat anerkannt.