Algerien

 

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    LEGALISIERUNG

 

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April 2021

       

 

   
 

Einreise Bestimmungen für Algerien

   
   
   

              Zur Beantragung des Visum übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

       

                Geschäftsvisum  

 

1.

Reisepass im Original mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten

 

2.

Zwei  Passbilder - Format 3,5 x 4,5 cm

 

3.

Visumformular  - Vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Original Unterschrift des Antragsteller)

 

 

4.

Bestellschein  - Vollständig ausgefüllt und unterschrieben

 

 

5.

 

Aufenthaltserlaubnis - Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis

 

  6.

Einladung
der algerischen Firma, möglichst in französischer Sprache
 im Original oder mit Faxkennung aus Algerien

  

Entsendungsschreiben
des Arbeitgebers in Deutschland
 

FLUG  -Flugbestätigung /Fahrschein für Hin-/und Rückreise

 

Bestellschein  ausgefüllt und unterschrieben

 

Touristenvisum 

1.

Reisepass im Original muss über das Reiseende hinaus noch mind. 6 Monate gültig sein

 

2.

Zwei  Passbilder - Format 3,5x4,5 cm biometrisch

 

3.

Visumformular  - Vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Original Unterschrift des Reisendes)

 

 

4.

Bestellschein  - Vollständig ausgefüllt und unterschrieben

 

 

5.

 

 

  6. FLUG  -Flugbestätigung /Fahrschein für Hin-/und Rückreise

 

 

7.

 


 

 

 

8.

 

Nachweis einer Auslandskrankenversicherung

 

 Die  Bearbeitungszeit beträgt 14 Arbeitstage

Arbeitsvisum
    zusätzlich bei Arbeitsvisum

 

1. Arbeitserlaubnis - Eine vorläufige, von den zuständigen Behörden ausgestellte Arbeitsgenehmigung

 

2. Bestätigung der zuständigen Stellen des Arbeitgebers, dass die Kosten für die Rückführung des ausländischen Arbeitnehmers nach Beendigung seiner Tätigkeit von dem Arbeitgeber übernommen werden

              Die  Bearbeitungszeit beträgt 14 Arbeitstage       

    Konsulargebühren - 3 Monate  Geschäftsvisum

100,00

 

LEGALISIERUNG

- Dokumente zum Beglaubigung müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der IHK, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht vor beglaubigt werden.

 

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib im Konsulat mit ein

Kosten: Euro 60,00 pro Dokument

 

     

     

 

                                     

 

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