Algerien

 

    Business Visum

    Arbeitsvisum    

    Touristen Visum

    LEGALISIERUNG

 

VisaFrankfurt.de

Christian-Pless-Strasse 21

63069 Offenbach am Main

Fon    +49 69 89999071

Fax    +49 69 85708752

Mobil +49 170 230 40 66

info@visafrankfurt.de

 

 

 

September 2023

       

 

   
 

Einreise Bestimmungen für Algerien

   
   
   

              Zur Beantragung des Visum übersenden Sie uns bitte folgende Unterlagen:

       

                Geschäftsvisum  

 

1.

Reisepass im Original mit einer Gültigkeit von mindestens sechs (6) Monaten

 

2.

Zwei  Passbilder - Format 3,5 x 4,5 cm

 

3.

2x Visumformular  - Vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Original Unterschrift des Antragsteller)

 

 

4.

Bestellschein  - Vollständig ausgefüllt und unterschrieben

 

 

5.

 

Aufenthaltserlaubnis - Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis

 

  6.

Einladung
der algerischen Firma, möglichst in französischer Sprache
im Original oder mit Faxkennung aus Algerien

  

Entsendungsschreiben
des Arbeitgebers in Deutschland
 

FLUG  -Flugbestätigung /Fahrschein für Hin-/und Rückreise

 

Bestellschein  ausgefüllt und unterschrieben

 

Touristenvisum 

1.

Reisepass im Original muss über das Reiseende hinaus noch mind. 6 Monate gültig sein

 

2.

Zwei  Passbilder - Format 3,5x4,5 cm biometrisch

 

3.

2 x Visumformular  - Vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Original Unterschrift des Reisendes)

 

 

4.

Bestellschein  - Vollständig ausgefüllt und unterschrieben

 

 

5.

Eine vom Präsidenten der APC des Wohnorts des Gastgebers beglaubigte Unterkunftsbescheinigung + eine
Fotokopie des Reisepasses der einladenden Person oder eine Fotokopie ihres nationalen biometrischen
Personalausweises

 

  6. FLUG  -Flugbestätigung /Fahrschein für Hin-/und Rückreise

 

 

7.

 

Arbeitszeugnis

 

 

8.

 

Nachweis einer Auslandskrankenversicherung

 

 Die  Bearbeitungszeit beträgt 14 Arbeitstage

Arbeitsvisum
zusätzlich bei Arbeitsvisum

 

1. Arbeitserlaubnis - Eine vorläufige, von den zuständigen Behörden ausgestellte Arbeitsgenehmigung

 

2. Bestätigung der zuständigen Stellen des Arbeitgebers, dass die Kosten für die Rückführung des ausländischen Arbeitnehmers nach Beendigung seiner Tätigkeit von dem Arbeitgeber übernommen werden

              Die  Bearbeitungszeit beträgt 14 Arbeitstage       

Visabühren
    Für ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 90 Tagen: Antragsteller bis 6 Jahre

20,00

  Antragsteller von 6 bis 12 Jahre

60,00

  Antragsteller ab 12 Jahre

100,00

  Konsulargebühren - 12 Monate  Geschäftsvisum 

120,00

 

 

LEGALISIERUNG

 

- Dokumente zum Beglaubigung müssen vorher von einer zuständigen deutschen Behörde, z.B. der IHK, einer örtlichen Behörde oder einem Gericht vor beglaubigt werden.

 

Kosten: Euro 60,00 pro Dokument

Bitte reichen Sie pro Dokument eine Kopie zum Verbleib im Konsulat mit ein

 

Kosten: Euro 60,00 pro Dokument

 

     

     

 

                                     

 

l