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Touristenvisum
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1. Reisepass
(mindestens 6 Monaten über die Visumzeit gültig)
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2. Visum-Antrag
Visumformular
pdf
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3. 2 Passbilder
(nur biometrische Passfotos werden akzeptiert)
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4. Bestellschein
Bestellschein
pdf
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5. Aufenthaltstitel für alle nicht EU Länder in Kopie beide Seiten,
bitte beilegen. Wenn Aufenthaltstitel befristet ist, dann noch
Meldebescheinigung dazu legen.
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6. Meldebescheinigung
für EU Länder
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7. Kopie Reisepasses - Lichtbildseite
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8. Reise und Flugbestätigung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kosten, deutsche Pass - Konsulargebühr Euro 25,00 + uns normale
Bearbeitung Euro 29,75 = Euro 54,75 (Versand ist nicht dabei)
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Kosten, EU und türkische Pass - Konsulargebühr Euro 40,00 + uns normale
Bearbeitung Euro 29,75 = Euro 69,75 (Versand ist nicht dabei)
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Andere Nationalitäten auf Anfrage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geschäftsvisum |
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1. Reisepass
(mindestens 6 Monaten über die Visumzeit gültig)
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2. Visum-Antrag
Visumformular
pdf
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3. 2 Passbilder
(nur biometrische Passfotos werden akzeptiert)
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4. Bestellschein
Bestellschein
pdf
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5. Aufenthaltstitel für alle nicht EU Länder in Kopie beide Seiten,
bitte beilegen. Wenn Aufenthaltstitel befristet ist, dann noch
Meldebescheinigung dazu legen.
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6. Meldebescheinigung
für EU Länder
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6. Kopie Reisepasses - Lichtbildseite
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7. Einladung der Partner Firma in Kopie | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Antragsteller mit deutschen Reisedokumenten für Flüchtlinge. Asylanten (blauer Reiseausweis) oder Staatenlose (graues Reisedokument). sowie Antragsteller bestimmter Nationalitäten (derzeit z.B. Afghanistan. Bangladesh. Irak. Iran. Israel. Kosovo, alle Maghreb-Staaten. Palästina. Sudan u.a.) bitte Antrag mit Kopie Ihres Reisedokuments oder Passes (und. falls mit einem ägyptischen oder deutschen Staatsbürger verheiratet. Kopie der Heiratsurkunde) übersenden. Das Generalkonsulat muss in diesen Fällen eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde in Kairo einholen. bevor ein Visum erteilt werden kann |
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Legalisierungen und Beglaubigungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebühren: Die Legalisierungsgebühr für kommerzielle Dokumente beträgt € 200,00 pro Exemplar. |
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Die Legalisierungsgebühr für private Dokumente beträgt € 75,00 pro Exemplar. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alle
Dokumente zu legalisieren , müssen entsprechenden Vorbeglaubigt werden
und original + Übersetzung und je eine Kopie für Konsulat vorgelegt
werden. |
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IHK
- Dokumente, Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Produktlisten,
Analysen- und TÜV Zertifikate, Freiverkaufsbescheinigungen u.a. müssen
von der für Ihren Firmensitz zuständigen Industrie- und Handelskammer
(IHK) beglaubigt sein.
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Regierungspräsidium - Dokumente, Gesundheits- Genusstauglichkeits-
und Radioaktivitätsbescheinigungen für Lebensmittel,
Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte und Getränke.
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Notar und vom Landgericht - Dokumente, Vollmachten (Power of Attorney), Agenturverträge (Agency Agreement), Bestätigungen und Änderungen derselben, Verpflichtungserklärungen, Handelsregisterauszüge, Bewerbungen für Ausschreibungen, von einem allgemein ermächtigten Übersetzer angefertigte und gestempelte Übersetzungen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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