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Legalisierungen und
Beglaubigungen für Ägypten
Ägypten ist kein Mitglied der Haager Apostille-Konvention. Eine
Apostille allein reicht daher nicht aus, um ein deutsches Dokument in
Ägypten offiziell anerkennen zu lassen. Stattdessen ist eine
konsularische Legalisation erforderlich.
1. Vorbeglaubigung deutscher Dokumente (je nach Dokumenttyp)
Vor der Einreichung beim ägyptischen Konsulat müssen die Dokumente
entsprechend vorbeglaubigt werden:
a) IHK (Industrie- und Handelskammer)
Für Handels- und Ursprungsdokumente, z. B.:
Ursprungszeugnis
Handelsrechnung
Produktliste
Analysezertifikat / TÜV-Zertifikat
Freiverkaufsbescheinigung
b) Notar und Landgericht
Für folgende Dokumente:
Vollmacht (Power of Attorney)
Agenturvertrag (Agency Agreement)
Bestätigungen sowie Änderungen dieser Dokumente
Verpflichtungserklärungen
Handelsregisterauszug
Patentunterlagen
Resolutionen / Beschlüsse
Bewerbungen für Ausschreibungen
Kopien von Ausweisdokumenten
Übersetzungen von allgemein ermächtigten bzw. vereidigten Übersetzern
Diese Dokumente müssen notariell beglaubigt und anschließend durch das
zuständige Landgericht bestätigt werden.
c) Gesundheits- und Veterinäramt / Regierungspräsidium
Für:
Gesundheitszeugnisse
Veterinärbescheinigungen
d) Landratsamt oder Regierungspräsidium
Für Personenstandsdokumente, z. B.:
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde
Ehefähigkeitsbescheinigung
sonstige Personenstandsdokumente
2. Beglaubigung der Übersetzungen
Dokumente in deutscher Sprache müssen in Arabisch, Englisch oder
Französisch übersetzt werden.
Die Übersetzungen müssen von einem vereidigten bzw. allgemein
ermächtigten Übersetzer angefertigt und entsprechend beglaubigt werden
(in der Regel zusätzlich Bestätigung durch das Landgericht).
3. Konsularische Legalisation (Ägyptisches Generalkonsulat)
Erst nach erfolgter Vorbeglaubigung kann die Legalisation beim
zuständigen ägyptischen Generalkonsulat beantragt werden.
Bitte beachten:
Mehrseitige Dokumente müssen ordnungsgemäß geheftet und abgestempelt
sein.
Der Antrag muss eine Kopie des Originaldokuments enthalten.
Elektronische Unterschriften oder Stempel werden in der Regel nicht
akzeptiert.
Bitte senden Sie uns die
zu legalisierenden Dokumente im Original sowie jeweils eine Kopie
zusammen mit unserem vollständig ausgefüllten
Bestellschein
pdf
zu.
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