Legalisierung Visum  Ägypten    

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Zuständigkeit für konsularische Dienstleitungen: Konsularbezirk Süd-West: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

 

 

 

   
  Legalisierungen und Beglaubigungen
   

Legalisierungen und Beglaubigungen für Ägypten

Ägypten ist kein Mitglied der Haager Apostille-Konvention. Eine Apostille allein reicht daher nicht aus, um ein deutsches Dokument in Ägypten offiziell anerkennen zu lassen. Stattdessen ist eine konsularische Legalisation erforderlich.

1. Vorbeglaubigung deutscher Dokumente (je nach Dokumenttyp)

Vor der Einreichung beim ägyptischen Konsulat müssen die Dokumente entsprechend vorbeglaubigt werden:

a) IHK (Industrie- und Handelskammer)

Für Handels- und Ursprungsdokumente, z. B.:

Ursprungszeugnis

Handelsrechnung

Produktliste

Analysezertifikat / TÜV-Zertifikat

Freiverkaufsbescheinigung

b) Notar und Landgericht

Für folgende Dokumente:

Vollmacht (Power of Attorney)

Agenturvertrag (Agency Agreement)

Bestätigungen sowie Änderungen dieser Dokumente

Verpflichtungserklärungen

Handelsregisterauszug

Patentunterlagen

Resolutionen / Beschlüsse

Bewerbungen für Ausschreibungen

Kopien von Ausweisdokumenten

Übersetzungen von allgemein ermächtigten bzw. vereidigten Übersetzern

Diese Dokumente müssen notariell beglaubigt und anschließend durch das zuständige Landgericht bestätigt werden.

c) Gesundheits- und Veterinäramt / Regierungspräsidium

Für:

Gesundheitszeugnisse

Veterinärbescheinigungen

d) Landratsamt oder Regierungspräsidium

Für Personenstandsdokumente, z. B.:

Geburtsurkunde

Heiratsurkunde

Ehefähigkeitsbescheinigung

sonstige Personenstandsdokumente

2. Beglaubigung der Übersetzungen

Dokumente in deutscher Sprache müssen in Arabisch, Englisch oder Französisch übersetzt werden.

Die Übersetzungen müssen von einem vereidigten bzw. allgemein ermächtigten Übersetzer angefertigt und entsprechend beglaubigt werden (in der Regel zusätzlich Bestätigung durch das Landgericht).

3. Konsularische Legalisation (Ägyptisches Generalkonsulat)

Erst nach erfolgter Vorbeglaubigung kann die Legalisation beim zuständigen ägyptischen Generalkonsulat beantragt werden.

Bitte beachten:

Mehrseitige Dokumente müssen ordnungsgemäß geheftet und abgestempelt sein.

Der Antrag muss eine Kopie des Originaldokuments enthalten.

Elektronische Unterschriften oder Stempel werden in der Regel nicht akzeptiert.

 

Bitte senden Sie uns die zu legalisierenden Dokumente im Original sowie jeweils eine Kopie zusammen mit unserem vollständig ausgefüllten Bestellschein pdf zu.
 

 
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   Geschäftsvisum für deutschen Reisepass

1. Reisepass (mindestens 6 Monaten über die Visumzeit gültig)
2. Visum-Antrag  Visumformular pdf
3. 2 Passbilder (nur biometrische Passfotos werden akzeptiert)
4. Auftrag Bestellschein pdf
5. Einladung der Partner Firma in Kopie
6. Kopie Reisepasses -Lichtbildseite                                                                                      

 

Touristenvisum Visum für deutschen Reisepass

1. Reisepass (mindestens 6 Monaten über die Visumzeit gültig)

  2. Visum-Antrag  Visumformular pdf
  3. 2 Passbilder   (nur biometrische Passfotos werden akzeptiert)
  4  Auftrag-  Bestellschein pdf
  5. Kopie Reisepasses - Lichtbildseite 

 

Konsulargebühren:

Visagebühr


Euro

Businessvisum mehrfach

143,00

Touristenvisum private 

 

   
Legalisierungbühr  
kommerzielle

203,00

private 78,00
  zuzüglich zu alle Visarten einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR